Garantiebedingungen

1. Der Garant ist Das Company Sp. z o.o. mit Sitz in Trzebinia, Ul. Przemysłowa 10, 32-540 Trzebinia, eingetragen im Landesgerichtsregister beim Bezirksgericht für Kraków-Śródmieście in Krakau, 11. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer: 0000451571, NIP: 6772373649, REGON: 122795114, Gesellschaftskapital: 4.295.000,00 PLN (im Folgenden: „Verkäufer“).
2. Der Verkäufer kann kontaktiert werden über:
a) traditionelle Post an die Adresse: Das Company Sp. z o.o., Ul. Przemysłowa 10, 32-540 Trzebinia; Polen
b) elektronische Post (E-Mail) an: info.de@dascompany.com;
c. Telefonnummer: +49 35 817 283 011;
d. das auf der Website des Shops verfügbare Kontaktformular;
B. Chat, der auf der Website des Shops verfügbar ist.
3. Der Kunde sollte Mängel im Rahmen der Garantie unter Verwendung eines speziellen Formulars melden, das auf der Website https://reklamationen.dascompany.de/ verfügbar ist.
4. Der Verkäufer gewährt Kunden eine Garantie für alle von ihm verkauften Waren für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung der Waren an den Kunden und für einen Zeitraum von 10 Jahren für die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für die Waren. Die Garantie gilt nur auf dem Gebiet Polens.
5. Die Bedingung für den Verkäufer, die Vertragswidrigkeit der Ware zu beseitigen oder die mangelhafte Ware gemäß den Bestimmungen dieser Garantiebedingungen durch eine neue zu ersetzen, ist der Besitz vom Kunden einer Kaufbestätigung der Waren.
6. Um die Rechte im Zusammenhang mit der Garantie auszuüben, muss der Kunde die Ware an einem vom Verkäufer benannten Transport- oder Kurierunternehmen übergeben, welcher die mangelhafte Ware beim Kunden abholt und am Sitz des Verkäufers auf Kosten des Verkäufers liefert. Der Kunde sollte:
- der übergebenen Ware die im vorstehenden Punkt angegebene Kaufbestätigung beifügen,
- die Ware in der Originalverpackung mit allen an der Ware befestigten Elementen und Zubehörteilen und dem ausgedruckten Inhalt des Garantieanspruchs wie im Pkt. 3 an den Verkäufer beifügen.
Die Nichteinhaltung der oben genannten Anforderungen führt zur Nichterfüllung des Gewährleistungsanspruchs.
7. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Garantieantrag innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der mangelhaften Ware durch den Kunden anzuerkennen und dem Kunden innerhalb derselben Frist die Annahme oder Nichtannahme des Garantieantrags schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
8. Wenn der Garantieantrag angenommen wird, informiert der Verkäufer den Kunden innerhalb der im vorstehenden Punkt genannten Frist über die geplanten Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel der Ware und gibt das Datum an, bis zu dem die Garantiereparatur durchgeführt wird.
9. Wenn der Garantieantrag nicht berücksichtigt wird, wird der Verkäufer den Kunden über den Grund für die Nichtannahme des Garantieantrags informieren und die mangelhafte Ware an den Kunden zurücksenden.
10. Wenn der Mangel der Ware das Fehlen einer Komponente der Ware betrifft, die gemäß der Bestellung des Kunden angebracht werden sollte, ist es nicht erforderlich, die unter Punkt 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte mangelhafte Ware zu liefern und der Verkäufer:
- im Falle der Nichtlieferung der Ware durch den Kunden hat er dem Kunden das/die fehlende(n) Element(e) der Ware auf eigene Kosten innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Eingangs des akzeptierten Garantieanspruchs zu liefern,
- Wenn der Kunde die Waren auf die in Punkt 6 vorgesehene Weise an den Hauptsitz des Verkäufers liefert, installiert und montiert er das fehlende Element in der Ware nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, der im Garantieantrag enthalten ist.
11. Wenn der Mangel der Ware darin besteht, dass die Ware nicht die Eigenschaften hat, die der Verkäufer versichert hat, oder wenn die Ware oder ihre Bestandteile beschädigt sind, wird der Verkäufer die angezeigten Mängel auf eigene Kosten und innerhalb von 30 Tagen ab dem Eingangsdatum des anerkannten Garantieanspruchs beseitigen. Der Verkäufer hat das Recht, diese Frist auf maximal 60 Tage ab Eingang des akzeptierten Garantieantrags zu verlängern, insbesondere wenn die Reparatur den Import von Ersatzteilen aus dem Ausland erfordert oder diese nicht verfügbar sind. Der Verkäufer wird den Kunden schriftlich oder per E-Mail über die Verlängerung der Frist zur Mängelbeseitigung informieren. Nach Beseitigung der Mängel liefert der Verkäufer die Ware auf eigene Kosten an den Käufer. Reparierte oder durch fehlerfreie Elemente ersetzte Waren werden Eigentum des Verkäufers.
12. Wenn der Mangel nicht behoben werden kann, wird der Verkäufer das mangelhafte Produkt innerhalb der oben angegebenen Fristen durch ein mangelfreies Produkt ersetzen.
13. Diese Garantie deckt keine Schäden an der Ware ab, die nach ihrem Verkauf aus anderen Gründen entstehen, insbesondere gilt sie nicht, wenn die Mängel der Ware entstanden sind aus:
- Verschulden des Kunden, insbesondere wenn er die Ware entgegen den vom Verkäufer im Online-Shop angegebenen Nutzungsbedingungen verwendet oder entgegen den an der Ware angebrachten Anweisungen gehandelt hat, z.B. Lagerung, Wartung und Vornahme von Umbauten und baulichen Veränderungen durch den Kunden, Änderungen durch den Kunden,
- wenn sie auf normale Abnutzung der Ware oder unsachgemäße Lagerung/Transport durch den Kunden zurückzuführen sind,
- mechanische, chemische oder thermische Schäden, Ausfälle aufgrund zufälliger Ereignisse wie: Feuer, Überspannung des Stromnetzes, elektrische Entladungen, Überschwemmungen, chemische Mittel usw.
- Modifikationen, Reparaturen, Veränderungen oder Änderungen der Eigenschaften der Waren durch den Kunden,
- bestimmungsgemäße Abnutzung und Schäden, die auf den Wert oder die Funktionsfähigkeit der Ware nur unerheblichen Einfluss haben.
14. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Abnutzung von Verbrauchsmaterialien wie Gummibändern und Schrauben.
15. Bei baulichen Veränderungen oder Reparaturen außerhalb der Leistung des Verkäufers führt diese Reparatur zum Verlust der Gewährleistung.
16. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, schließt die Ausübung der Rechte aus dieser Garantie die Rechte des Kunden und auf Kosten des Verkäufers, aus der Gewährleistung für Mängel der Ware nicht aus, beschränkt oder suspendiert sie nicht. Diese Gewährleistung lässt diese Rechtsbehelfe unberührt. Gegenüber Käufern, die Unternehmer sind, sind gemäß der Geschäftsordnung des Verkäufers die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wegen Mängeln der Ware ausgeschlossen.
17. Gegenüber Unternehmern haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die aus der Unbrauchbarkeit der Reparaturware resultieren, insbesondere hat der Kunde, der Unternehmer ist, gegenüber dem Verkäufer keinen Anspruch auf entgangenen Gewinn aus der Garantie.
18. Der Verkäufer kann die Reparaturfrist nicht einhalten, wenn es zu Störungen im Betrieb seines Unternehmens aufgrund unvorhergesehener Umstände kommt, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen – Umstände höherer Gewalt, z Regierung, Erdbeben, Überschwemmungen, Epidemien und andere Ereignisse elementarer Naturgewalten, die der Verkäufer nicht bewältigen kann und die er außerdem nicht vorhergesehen hat und nicht vorhersehen konnte und die außerhalb des Verkäufers und seiner Aktivitäten liegen.
19. Wenn der Verkäufer in Erfüllung seiner Pflichten anstelle der mangelhaften Ware die mangelfreie Ware an den Kunden geliefert oder erhebliche Reparaturen an der von der Garantie abgedeckten Ware vorgenommen hat, läuft die Gewährleistungsfrist ab dem Zeitpunkt der Lieferung neu Mangelfreie Ware oder Rücksendung der reparierten Ware. Hat der Verkäufer nur einen Teil der Ware ersetzt, gilt die oben genannte Frist erneut entsprechend für den ersetzten Teil.
20. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Benachrichtigung und Reparatur der Ware durch den Verkäufer. Das Datum und die Reparatur werden durch das Protokoll nach der Reparatur durch den Eigentümer der Ware bestätigt.
21. Die Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist nach Ablauf der Garantiezeit kostenfrei nicht möglich, Reparaturen können nur gegen Entgelt durchgeführt werden. Für den Fall, dass ein bestimmter Mangel der Ware nicht dieser Garantie unterliegt, kann der Verkäufer die Reparatur eines solchen Mangels gesondert schätzen lassen.
22. Vor der Reparatur ist die Ware vom Kunden zu reinigen.
23. Die Garantiereparatur gilt nicht für die in den Nutzungsbedingungen und den der Ware beigefügten Anweisungen beschriebenen Tätigkeiten, zu deren Durchführung der Kunde im Rahmen der Wartung allein und auf eigene Kosten verpflichtet ist.
24. In Angelegenheiten, die nicht unter die Bedingungen dieser Garantiekarte fallen, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
25. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser Garantie zu ändern, Änderungen an der Garantie gelten jedoch nicht rückwirkend.